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Zu allen Flug-Tipps

Wichtige Reiseinfos

Gesundheitsinfos

Bitte informieren Sie sich unbedingt rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie über Prophylaxemaßnahmen. Gegebenenfalls sollten Sie ärztlichen Rat zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Hiermit verweisen wir auf die allgemeinen und spezifischen Informationen der Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Vorgeschriebene oder empfohlene Impfungen
Für alle Ziele keine vorgeschrieben; empfohlen für alle Ziele: Tetanus, Diphterie. Darüber hinaus empfohlen:
Italien: Hepatitis A;
Südafrika: Polio, Typhus, Hepatitis A, Malariaprophylaxe;
Costa Rica: Hepatitis A, Polio, Typhus, ein mäßiges Malariarisiko besteht ganzjährig in ländlichen Gebieten der Provinz Limon. San José ist malariafrei.
Ecuador: Hepatitis A, gegebenenfalls Hepatitis B, Typhus, Gelbfieber. Eine Malaria Prophylaxe sollte ebenfalls in Erwägung gezogen werden. Außerdem sollten Sie sich sowohl tagsüber als auch nachts gegen Mückenstiche schützen, da vermehrt Fälle von Dengue-Fieber auftreten.
Dominikanische Republik: Empfohlene Impfungen: Hepatitis A; Tetanus, Diphtherie und Polio Impfungen sollten überprüft bzw. ggf. aufgefrischt werden. Es herrscht ganzjährig ein mässige Malariarisiko im ländlichen grenznahen Gebiet zu Haiti und aktuell im Gebiet um Punta Cana, Altagracia und Duarte. Geringes Risiko in den übrigen Landesteilen. Malaria wird durch Moskitostiche übertragen, meist zwischen Abenddämmerung und Sonnenaufgang. Malaria-Prophylaxe: die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist ein Schutz gegen Moskitostiche; medikamentöse Prophylaxe vor der Anreise sowie das Mitführen eines Medikaments zur Behandlung.

Gesundheit auf Reisen

In vielen Ländern werden Speisen anders zubereitet, als Sie es von zu Hause gewohnt sind. Daher kann es gerade zu Urlaubsbeginn zu Magenverstimmungen kommen. Um diesen vorzubeugen, helfen ein paar wenige Tipps: Genießen Sie vorzugsweise gebratene oder gekochte Speisen sowie nur selbst geschältes Obst. Vermeiden Sie Eiswürfel in Getränken und trinken Sie statt Leitungswasser lieber Mineralwasser.

Transfer

In einigen Zielgebieten oder für bestimmte Unterkünfte ist der Transfer bei Ankunft vom Flughafen zur gebuchten Unterkunft im Reisepreis bereits enthalten. Ist der Transfer nicht eingeschlossen, können wir auf Wunsch gerne einen individuellen Transfer gegen Aufpreis für Sie organisieren. Hierbei werden Sie in der Regel von einem Mitarbeiter der Sprachschule mit einem Taxi abgeholt und zu Ihrer Unterkunft begleitet. In den meisten Fällen gelangen Sie auch günstig und relativ einfach mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Stadt und zu Ihrer gebuchten Unterkunft. Ihre Reiseunterlagen geben Ihnen hierzu ausführliche Informationen.

Bautätigkeit

Aufgrund steigender Nachfrage und Beliebtheit und der damit einhergehenden Ausdehnung touristischer Zonen muss mancherorts mit Bautätigkeit gerechnet werden. Sie werden oft kurzfristig durchgeführt und können von uns meist weder verhindert noch vorhergesagt werden. Wir informieren Sie so früh wie möglich, wenn wir von diesen Beeinträchtigungen erfahren.

Anreiseinformationen

Detaillierte Angaben bezüglich Zielflughafen, Transfermöglichkeiten, empfohlenen An-und Abreisedaten und Aufenthaltsdauern finden Sie bei der jeweiligen Schulbeschreibung.

Fluganreise

Flugangebote zu tagesaktuellen Preisen für alle Ziele finden Sie unter www.LALfly.com. Bei den vermittelten Flügen handelt es sich um Sondertarife, die oft nicht oder nur gegen Gebühr umbuchbar sind.

An- und Abreisetag

Flugzeiten können auf Grund des internationalen Verkehrsaufkommens sehr früh oder sehr spät sein. Auch muss mit Verzögerungen gerechnet werden. Planen Sie daher den ersten und letzten Urlaubstag ausschließlich als reinen An- und Abreisetag. Die Inanspruchnahme weiterer Leistungen an diesen Tagen ist oftmals nicht möglich und vom Veranstalter in diesen Fällen auch nicht geschuldet.

Eigenanreise

Falls Sie Ihre Anreise selbst arrangieren, vergessen Sie bitte nicht, uns rechtzeitig (bis 10 Tage vor Abreise) über Ihre Ankunftszeit zu informieren, damit wir diese Information an die Schule bzw. Privatunterkunft weiterleiten können.

Extra-Nächte

Um Ihnen bei der Anreise größtmögliche Flexibilität zu geben, bieten wir bei den meisten Reisezielen die Buchung von Verlängerungsnächten an. Kursbeginn ist, sofern nicht anders vermerkt, am Montag, Kursende ist freitags.

Hoteleinrichtungen

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Klimaanlage aus Gründen der Energieersparnis nur zu bestimmten Zeiten und abhängig von der Außentemperatur läuft. Es liegt im Ermessen des Hoteliers, wann die Klimaanlage (individuell oder zentral) eingeschaltet wird. Bitte beachten Sie, dass nicht jeder beheizbare Swimmingpool auch tatsächlich beheizt ist. In der Vor- und Nachsaison kann es vorkommen, dass einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. Gemäß internationalen Hotelbestimmungen werden Sie am Abreisetag gebeten, Ihr Zimmer bis spätestens 12 Uhr zu räumen. Am Anreisetag können Sie Ihr Zimmer in der Regel zwischen 14 und 16 Uhr beziehen.

Örtliche Reiseleitung

An jedem Kursort findet eine umfangreiche Betreuung durch die Mitarbeiter der Sprachschule statt. Für alle Wünsche und bei Problemen stehen Ihnen jederzeit Ansprechpartner zur Seite. Genaue Angaben finden Sie in Ihren Reiseunterlagen.

Feiertage

Auch hier gilt: andere Länder, andere Sitten. Der Auslandsreisende muss Verständnis dafür haben, dass in verschiedenen Ländern an bestimmten Tagen, ob aus kirchlichen oder staatlichen Gründen, gefeiert wird. Viele Schulen bleiben an solchen Feiertagen geschlossen. In einigen Fällen wird der Unterricht nachgeholt, in anderen entfällt der Unterricht. Die jeweiligen nationalen und lokalen Feiertage finden Sie bei der Schulbeschreibung.

Sicherungsschein

Für Buchungen bei LAL Sprachreisen GmbH in Deutschland und Österreich erhalten Sie automatisch mit Ihrer Reisebestätigung den Sicherungsschein. Damit ist Ihnen die Absicherung Ihrer Reisepreiszahlung garantiert. In der Schweiz ist LAL Sprachreisen (FTI Touristik) Mitglied beim Schweizer Reisegarantiefond.

Land und Leute

Bei einer Sprachreise lernen Sie die Lebensart eines Landes hautnah kennen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Gepflogenheiten von Land zu Land und von Gastgeber zu Gastgeber variieren können.

Ungeziefer

Gerade in südlichen Ländern sind Insekten häufiger anzutreffen und daher ist der Einsatz von Bekämpfungsmitteln nicht immer zu vermeiden.

Umweltschutz

Um das Umweltbewusstsein in den Urlaubsgebieten zu unterstützen, bitten wir Sie, sparsam im Wasser- und Energieverbrauch zu sein sowie Ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern zu deponieren.

Sicherheit beim Baden

Baden in offenen Gewässern birgt auch besondere Gefahren. Strömungen und Brandungen des Meeres werden leicht unterschätzt und die eigene Körperkraft gerne überschätzt. Für unbeschwerte und sichere Badefreuden möchten wir Sie auf das Angebot unter www.blausand.de aufmerksam machen. Grundsätzlich sollten Sie möglichst nur an bewachten Stränden und nicht alleine schwimmen. Beachten Sie bitte die Warnflaggen und informieren Sie sich über die Bedeutung. Für das Baden an öffentlichen Stränden und Gewässern empfehlen wir, sich stets vorab über örtliche Gegebenheiten und Wettereinflüsse zu informieren - vor Ort in Ihrer Unterkunft, beim Aufsichtspersonal oder bei anderen ortskundigen Personen.

Versicherungen

Bitte beachten Sie, dass generell im Reisepreis kein Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung, falls Sie nicht bereits anderweitig versichert sind. Ein umfassendes und günstiges Angebot finden Sie auf Seite 162. Bedenken Sie, dass eine Reiserücktrittsversicherung nur zum Zeitpunkt der Buchung, spätestens bis zwei Wochen nach Erhalt der Reisebestätigung abgeschlossen werden kann. In den USA und Neuseeland obliegt es zum Teil den Sprachschulen zu prüfen, ob die Teilnehmer eine ausreichende Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Nähere Informationen erhalten Sie mit Ihrer Reisebestätigung.

Gewährleistung und Abhilfe

Wenn Sie mit einzelnen Leistungen nicht zufrieden sein sollten, bedenken Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie uns vor Ort unverzüglich darauf aufmerksam machen müssen. Nur dann haben wir die Möglichkeit zu prüfen, ob Abhilfe geschaffen werden kann, und nur dann sind wir in der Lage, alles daranzusetzen, dass Sie Ihren Aufenthalt in völliger Zufriedenheit genießen können. Bitte wenden Sie sich daher bei aus Ihrer Sicht aufgetretenen Leistungsstörungen bzw. mangelhaften Leistungen an das Schulsekretariat. Bedenken Sie dabei bitte, dass es auch Dinge gibt, die vielleicht nur als Mangel angesehen werden, weil Sie mit einer falschen Erwartungshaltung angereist sind und nicht berücksichtigen, dass in einem fremden Land nicht alles so gehandhabt und organisiert werden kann, wie es in unserer Heimat möglich, üblich oder auch selbstverständlich wäre.

Karten

Für die allgemeinen Informationen zu den Zielgebieten (Sehenswürdigkeiten, Stadtpläne, Infrastruktur) mit Stand Redaktionsschluss kann LAL keine Gewähr übernehmen. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.

Rail & Fly

In Kooperation mit der Deutschen Bahn AG bieten wir einen umfassenden Anreise-Service zum/vom Flughafen an. Das Rail&Fly Ticket gilt in der 2. Klasse und berechtigt zu Fahrten innerhalb Deutschlands, Basel und Salzburg Hbf. in der jeweiligen Klasse in allen Zügen des Fern- und Nahverkehrs der Deutschen Bahn AG (InterCityExpress, InterCity, Euro- City, InterRegio, RegionalExpress, RegionalBahn, StadtExpress). Das Rail&Fly Ticket hat keine Gültigkeit im Verbundverkehr (Abgangsbahnhof und Abflughafen innerhalb eines Verkehrsverbundes), in Zügen des Nahverkehrs anderer Transportunternehmen (RegionalExpress, RegionalBahn und StadtExpress, die nicht von der DB betrieben werden), in S-Bahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen etc. Die Tickets sind auch nicht gültig im Thalys, Autozügen, Sonder-, Nacht- und Turnuszügen. Bei Abflügen von ausländischen Flughäfen gilt das Rail&Fly Ticket nicht, auch nicht für die innerdeutsche Strecke bis zur Grenze. Sie können das Rail&Fly Ticket am Tag vor dem Abflugtermin, am Abflugtag selbst sowie am Tag der Rückkehr und am Tag danach nutzen. Zwischenstopps sind erlaubt, Hin- und Rückreise müssen jedoch in Richtung auf den Flughafen bzw. Heimatbahnhof erfolgen. Zwischen Hin- und Rückfahrt dürfen längstens 2 Monate liegen. Ausführliche Nutzungsbedingungen können Sie bei uns anfordern. Die angebotenen Preise sind gültig vorbehaltlich Preisänderung durch die Deutsche Bahn.

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Kundeninformation

  • EU: Handgepäckregelung (gültig seit dem 6. November 2006)
  • Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr
  • Schwarze Liste der Fluggesellschaften

EU: Handgepäckregelung (gültig seit dem 6. November 2006)

Die neuen Vorschriften für das Handgepäck von Fluggästen treten am Montag, dem 6. November 2006 in Kraft. Die Richtlinien der EU entsprechen weitgehend den Vorgaben der US-Behörden, die seit Ende September für alle Flüge in die und aus den USA bestehen. Nach den neuen einheitlichen Regelungen wird die Mitnahme von Flüssigkeiten, Gels und Cremes auf 100 Milliliter pro Behältnis beschränkt. Diese müssen in einem verschließbaren, transparenten Plastikbeutel mit einem Volumen von maximal einem Liter verstaut werden und an der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden. Pro Passagier darf ein Beutel mit an Bord genommen werden. Passagiere können aber Alkohol, Parfüms und andere Flüssigkeiten nach der Sicherheitskontrolle an den Gates und im Flugzeug kaufen. Das gilt allerdings nicht für Flüge in die USA. Dort gelten die strengeren Vorschriften. Die Regeln gelten für alle Flüge mit Abflugflughafen innerhalb der Europäischen Union, der Schweiz, von Norwegen und Island sowie auf allen Flügen aus den USA und Kanada.

Hinweis zur Haftungsbeschränkung im internationalen Luftverkehr

Die Haftung bei Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegt im Falle des Todes oder der Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, des Verlustes oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Warschauer Abkommens oder des Montrealer Übereinkommens. Welches Abkommen zur Anwendung kommt richtet sich danach, welche Staaten die jeweiligen Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Nachfolgend können Sie den Text des Montrealer Übereinkommens einsehen: Montrealer Übereinkommen

Über folgenden Link Ratifizierungsübersicht können Sie einsehen, welche Vertragsstaaten das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben können wir leider keine Gewähr übernehmen. Das Warschauer Abkommen wurde in der Folgezeit durch

  • das Haager Protokoll vom 28.09.1955,
  • das Guadalajara-Zusatzabkommen vom 18.09.1961,
  • das Montreal Interim Agreement von 1966,
  • das Guatemala-City-Protokoll von 08.03.1971,
  • vier Montrealer Protokolle von 1975,
  • das "Malta-Agreement" von 1976
  • sowie regional in Teilbereichen durch besondere Regelwerke (z. B. Verordnung (EG) 2027/97 vom 9. Oktober 1997 "über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen" - ABl. EG vom 17. Oktober 1997 Nr. L 285/1)

fortgeschrieben.

Die verschiedenen Regelwerke sind im Verhältnis zu den jeweiligen Mitgliedstaaten in einem unterschiedlichen Umfang in Kraft. Die Bundesrepublik Deutschland hat nicht alle Regelwerke ratifiziert. Soweit das Warschauer Abkommen zur Anwendung kommt, gilt im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den meisten Mitgliedstaaten das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls vom 28. September 1955 (BGBl. 1958 II S. 291, 312), soweit auch diese das Haager Protokoll ratifiziert haben. Das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls können Sie nachfolgend einsehen. Warschauer Abkommen i.d.F. des Haager Protokolls Hinweis auf (EG) 2027/97 mit Text

Schwarze Liste der Fluggesellschaften

Die Europäische Union veröffentlicht in regelmäßigen Abständen eine sogenannte "Schwarze Liste" derjenigen Fluggesellschaften, gegen die aufgrund von Sicherheitsmängeln oder -bedenken innerhalb der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist. Diesen Fluggesellschaften ist ein Start oder eine Landung auf Flughäfen innerhalb der EU nicht gestattet. Airline Black-List: Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist".


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